Richtig, und dabei kannst du dich auf den § 433 berufen. Auf denselben Paragraphen, der regelt, dass man dir kein Käsebrötchen gibt, wenn du dich auf ein Mettbrötchen geeinigt hast. Und nein, der Vergleich hinkt nicht. Der Forist meinte, dass man als Käufer eines Spiels nicht erwarten dürfe...